Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Arbeitsrecht und Zivilrecht.
Nach dortiger vorheriger langjähriger Tätigkeit (zunächst mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter, ab 1995 als Rechtsanwalt) habe ich die vormalige Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Dr. Helmers und Dressler 1999 als Einzelinhaber übernommen. Seit 2001 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Bereits zuvor sind überwiegend Arbeits- und Zivilrechtsmandate sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber/ Unternehmen lange Jahre vertreten und bearbeitet worden. In dieser Tradition meines Mentors und Seniors Herrn Rechtsanwalt a.D. Bodo H. P. Dressler habe ich die Kanzlei fortgeführt.